CORONAVIRUS
Wir alle stehen in der Verantwortung
Information für alle Besucher*innen, externe Dienstleister*innen und Lieferant*innen
Geschätzte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Novelle der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung gelten in allen Provinzenz-Einrichtungen ab 01.06.2022 bis auf Widerruf folgende Regelungen:
Besuche, soziale Begleitungen, Besuchsdienste, … von Klient*innen
Besuche sind jederzeit möglich und können auf Basis der aktuellen behördlichen Vorgaben wie folgt stattfinden:
- 3 G-Nachweis (Impfnachweis, Genesungsnachweis nicht älter als 6 Monate, negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, oder negatives Antigen-Testergebnis nicht älter als 24 Stunden)
- Formular „Gesundheitscheck“
Externe Dienstleister*innen, Supervisor*innen, Referent*innen, Bewerber*innen, Handwerker*innen, Bewohnervertreter*innen, Aufsichtsorgane, …
Externe Dienstleistungen sind unter Einhaltung folgender Präventionsmaßnahmen möglich:
- 3 G-Nachweis (Impfnachweis, Genesungsnachweis nicht älter als 6 Monate, negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, oder negatives Antigen-Testergebnis nicht älter als 24 Stunden)
- Formular „Gesundheitscheck“
Lieferant*innen und weitere betriebsfremde Personen
Diese können die Provinzenz-Einrichtungen unter Einhaltung folgender Präventionsmaßnahmen betreten:
- Diese können die Provinzenz-Einrichtungen für Lieferdienste betreten.
- Bei längeren Aufenthalten Formular „Gesundheitscheck“ und 3 G-Nachweis (Impfnachweis, Genesungsnachweis nicht älter als 6 Monate, negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, oder negatives Antigen-Testergebnis nicht älter als 24 Stunden)
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeiter*innen in den Provinzenz Häusern.
Mit freundlichen Grüßen,
das Team von Provinzenz.
>> Covid19-Gesundheitsfragen (PDF)